Datenschutz
Mit dem Ausfüllen des Anmeldeformulars erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und Fotos sowie Videos agenturintern abgespeichert und weiterverarbeitet werden. Die Daten werden stets sehr vertraulich behandelt und ausschließlich zu Vermittlungszwecken im Bereich der Werbefilmproduktion weitergeleitet. Im Einzelnen: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Daten/Fotos/Videos -im Zuge einer Buchungsanfrage- an Filmproduktionen, Werbeagenturen, Producer, Fotografen, Regisseure, Endkunden sowie -bei Buchung- ebenfalls an Aufnahmeleiter, Kostümabteilungen und Make up Artist weitergeleitet werden können.
Vor fester Buchung erfolgt keine Offenlegung des Nachnamens oder der Kontaktdaten, wie Mobilnummer oder E-Mailadresse.
Die agenturinterne Speicherung der Daten/Fotos/Videos erfolgt bis auf Widerruf des Bewerbers.
Karteiaufnahme
Die Aufnahme in die Kartei von cheering crowd ist und bleibt kostenlos. Auch sonst entstehen dem Bewerber keinerlei Kosten. Weder jetzt noch in Zukunft. Foto- und Videocastings werden ebenfalls kostenlos durchgeführt. Ein Erstkontakt erfolgt stets über das Anmeldeformular auf dieser Seite. Bitte füllen Sie dies komplett aus.
Gerne können Sie sich per Mail mit ihren vollständigen Daten um eine Aufnahme in die Kartei von cheering crowd bewerben. Bitte senden Sie uns ebenfalls vorläufige Fotos, damit wir uns einen ersten Eindruck von Ihnen machen können. Sollte unsererseits Interesse bestehen, so melden wir uns gerne zurück. Schauspieler senden bitte ihre Vita, das Schauspieldiplom in Kopie sowie die Kontaktdaten der Schauspielschule. Schauspielschüler können nur -in Absprache mit ihrer Schule- gebucht werden.
Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden ausschließlich -mit vorheriger Absprache der Sorgeberechtigten- in die Kartei aufgenommen.
Bei Geschiedenen ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich, sofern beide Elternteile sorgeberechtigt sind. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es immer schöner ist, wenn Mutter und Vater über eine Tätigkeit ihrer Kinder im Werbebereich informiert werden – selbst, wenn das Sorgerecht nur einem Elternteil obliegt. Sollte ein Kind/Teenager für einen Werbefilm gebucht werden, so ist die Anwesenhenheit der Eltern am Set sehr wünschenswert.
Initiativbewerbungen von U18, ohne Rücksprache mit den Sorgeberechtigten, können leider nicht berücksichtigt werden. Ein Gespräch mit den Eltern ist zwingend erforderlich und verpflichtend. Für einen Dreh wird stets die Unterschrift der Sorgeberechtigten, eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kinderarztes und die Erlaubnis der Schule eingeholt.
Wir arbeiten sehr eng und transparent mit dem Düsseldorfer Jugendamt zusammen.
Landeshauptstadt Düsseldorf Jugendamt51/3.0 JugendförderungErz. Kinder- und JugendschutzT +49-(0)211-89-95142F+49-(0)211-89-35440Willi-Becker-Allee 740227 Düsseldorf
Beim Jugendamt (Wohnsitz des Kindes ist entscheidend) wird lediglich das Antragsformular bearbeitet. Es erfolgt eine Weiterleitung an das Landesamt für Arbeitsschutz, welches dem Antrag schlussendlich zustimmen muss und die endgültige Erlaubnis erteilen kann.Ohne Zustimmung beim Landesamt für Arbeitsschutz wird kein Kind an ein Set bestellt.Während eines Castings erkennen wir durchaus, ob es Wunsch des Kindes oder aber Wunsch der Eltern ist, vor der Kamera zu stehen. Sollte ein Kind keine Filmaffinität zeigen, dann ist es weder dem Wohl des Kindes noch dem Erfolg des Werbefilms zuträglich, es dafür vorzuschlagen. In diesem Fall wird ein Casting sofort abgebrochen.
Diskretion
Zu keiner Zeit ist es dem Cast gestattet, über vergangene, laufende oder zukünftige Projekte öffentlich zu berichten. Dies betrifft vor allem Set-Interna oder vertragliche Regelungen. Für jeden Dreh werden daher individuell gestaltete Verschwiegenheitserklärungen angelegt.
Eine Aktualisierung der Referenzen bei Darstellern kann erst -nach Freigabe des Projekts- durch die Produktionsfirma erfolgen. Bei Zuwiderhandlungen steht es der Produktionsfirma frei, eine Schadensersatzklage einzureichen. Darauf möchten wir verstärkt hinweisen.
Buchungssperren
Vor einem Dreh, nach fester Buchung, gelten nachfolgende Bestimmungen: Der Darsteller ist weisungsgebunden. Anweisungen am Set sind unbedingt Folge zu leisten.
Bei Nichtbeachtung der Anweisungen sowie grober Unpünktlichkeit erhält der Darsteller eine individuelle Buchungssperre. Dies gilt ebenfalls bei kurzfristigem Abspringen ohne triftigen Grund (bei Krankheit ist ein ärztliches Attest einzuholen).
Unentschuldigtes Nichterscheinen, nach fester Buchung, sowie Unfreundlichkeit am Set führen zum sofortigen Ausschluss aus der Kartei. Eine Notiz geht der Produktionsfirma in jedem Fall zu.